Sprechstunde
Aktion Websites mit Wirkung für Kliniken und Ärzte
Titelgrafik: Sie haben die Wahl!

Barrierefreiheit
Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet seit 2005 Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltungen sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts dazu, u.a. ihre Internetseiten so zu gestalten, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Aber auch für viele Unternehmen gehört es mittlerweile zum guten Ton, Informationen im Internet barrierefrei anzubieten.
Wir gestalten auf Wunsch auch Ihren Internetauftritt barrierefrei.

Technik
Unsere Server stehen in einem der größten und sichersten Rechenzentren Deutschlands.
Wir gewährleisten damit die höchst mögliche Erreichbarkeit, Geschwindigkeit und Sicherheit Ihrer Homepage und aller damit verknüpften Daten.

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